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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Verträge über Beratungs- und Schulungsleistungen sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Beratungs- und Schulungsleistungen, die durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers und beauftragte externe Experten im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt werden.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art und Weise der zu liefernden Unterlagen werden in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) der Vertragspartner geregelt. Änderungen. Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Beratungsprojektes gegenseitig zur Kenntnis gebrachten innerbetrieblichen Informationen des jeweils anderen Partners, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden und nicht auf andere Weise allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln und ohne Absprache der Partner Dritten nicht zugänglich zu machen. Veröffentlichungen oder Vorträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, sind vorher zwischen den Partnern abzustimmen. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des .Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des ‚Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt, der ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind. Der Auftraggeber stimmt der freien Wahl von Methoden, Hilfsmitteln und ähnlichen Verfahren durch den Auftragnehmer zu; die Vollständigkeit und Richtigkeit vom Auftraggeber übergebener Unterlagen wird durch den Auftragnehmer unterstellt.

§ 6 Rechte an den Ergebnissen

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte und andere Unterlagen nur für seine Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neben dem Auftraggeber weitere Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke nicht zu vergeben.

§ 7 Haftung

Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des an den Auftragnehmer zu zahlenden Honorars begrenzt. Die Haftung für Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen, auch fristlosen. Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Endet der Vertrag durch Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers in jedem Falle zu vergüten.

§ 9 Entgelte, Nebenkosten, Fähigkeiten

Das Entgelt für die Beratungs- und Schulungsleistungen des Auftragnehmers basiert auf den mit Vertragsunterzeichnung vereinbarten Bedingungen. Die Termine für Rechnungslegungen sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu bezahlen, Entgelte und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

§ 10 Sonstiges

Gerichtsstand ist Berlin. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen alsbald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommen.